Lehrplan
Lehrgangsinhalte zur Sachkundeprüfung Waffenrecht und Waffensachkunde
Rechtliche Grundlagen
• Das waffenrechtliche Instrumentarium
• Waffengesetz
- Begriffsbestimmungen
- Grundsätze des Umgangs mit Waffen und Munition
- Bewachungsunternehmer und Bewachungspersonal
- Verbotene Waffen
- Anscheinswaffen und bestimmte tragbare Gegenstände
- Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Öffentliche Veranstaltungen
• Allgemeine Waffengesetz VO
• Beschussgesetz – Beschussverordnung
• Kriegswaffenkontrollgesetz
• Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste BGV C7
• Bewachungsverordnung
• Funktion der Rechtfertigungsgründe/allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
• Notwehr
• Notstand
• Besitzdienerschaft
Schusswaffenkunde
• Allgemeiner Teil
• Praktischer Teil (Pistole SIG Sauer P 226)
• Praktischer Teil (Revolver Smith & Wesson)
Munitionskunde
• Grundlagen, Begriffe, Verbote und Erlaubnisse
• Geschossarten, Munitionstabellen
Schießlehre
• Theoretische Schießlehre
• Praktische Schießlehre
Verpflichtungen beim Umgang mit Schusswaffen
Für den Unternehmer/der Unternehmerin
Für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin
Waffensachkundeprüfung
• Prüfungsordnung/Prüfung
• Prüfungsbeispielaufgabe
Fortbildungslehrgang in Waffenrecht und Waffenkunde für die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
ZIELGRUPPE
Personenkreis mit bestimmten Voraussetzungen kann die Erlaubnis zum Umgang mit Schusswaffen und Munition erwerben.
• Vollendung des 18. Lebensjahres
• Erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
• Nachweis der erforderlichen Sachkunde (bestandene Sachkundeprüfung)
• Nachweis der Bedürftigkeit
Hinweis: Zur Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist zudem der Nachweis einer
Haftpflichtversicherung erforderlich.
Nach SGB III/II förderbar und zertifiziert.
Der Umgang mit Waffen und insbesondere der Umgang mit Schusswaffen ist an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft.
In speziellen Bewachungsberufen ist das Vorhandensein dieser Erlaubnis erforderlich. Diese erforderliche Zuverlässigkeit wird durch
die zuständige Behörde festgestellt. Sie holt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen ein beim Bundeszentralregister, bei
der Staatsanwaltschaft und bei der örtlichen Polizeidienststelle. Über diese Sachkundelehrgänge erwerben Sie die Erlaubnis zum Umgang
mit Kurzwaffen und der dazu gehörigen Munition.
Für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe ist der Behörde auf eigene Kosten ein bestimmtes
Gutachten vorzulegen.
Ausbildu ngs Organisation
• 5 Vollzeit-Tage
• Montag bis Freitag 8.15 - 16.15 Uhr
• 50 Unterrichtseinheiten
Nehmen Sie unseren ausführlichen Informations- und Beratungsservice in Anspruch. Aus unserer langjährigen Erfahrung geben wir Ihnen wichtige Tipps und Anregungen.
In diesem 5-tägigen Vollzeitseminar erwerben Sie die Erlaubnis zum Umgang mit Kurzwaffen und der dazu gehörigen Munition.
Training auf die mündliche Prüfung
Training auf die schriftliche Prüfung
Abschluss
„Sachkundeprüfung für Kurzwaffe und der dazu gehörigen
Munition gem. § 7 WaffG“
für Bewachungsunternehmer und die Bewachungspersonen
nach § 28 WaffG in Theorie und praxis