Waffensachkunde

Waffenrecht und Waffensachkunde für die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG förderfähig duch Argentur für Arbeit

Lehrplan

Lehrgangsinhalte zur Sachkundeprüfung Waffenrecht und Waffensachkunde

Rechtliche Grundlagen

• Das waffenrechtliche Instrumentarium

• Waffengesetz

- Begriffsbestimmungen

- Grundsätze des Umgangs mit Waffen und Munition

- Bewachungsunternehmer und Bewachungspersonal

- Verbotene Waffen

- Anscheinswaffen und bestimmte tragbare Gegenstände

- Aufbewahrung von Waffen und Munition

- Öffentliche Veranstaltungen

• Allgemeine Waffengesetz VO

• Beschussgesetz – Beschussverordnung

• Kriegswaffenkontrollgesetz

• Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste BGV C7

• Bewachungsverordnung

• Funktion der Rechtfertigungsgründe/allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

• Notwehr

• Notstand

• Besitzdienerschaft

Schusswaffenkunde

• Allgemeiner Teil

• Praktischer Teil (Pistole SIG Sauer P 226)

• Praktischer Teil (Revolver Smith & Wesson)

Munitionskunde

• Grundlagen, Begriffe, Verbote und Erlaubnisse

• Geschossarten, Munitionstabellen

Schießlehre

• Theoretische Schießlehre

• Praktische Schießlehre

Verpflichtungen beim Umgang mit Schusswaffen

Für den Unternehmer/der Unternehmerin

Für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin

Waffensachkundeprüfung

• Prüfungsordnung/Prüfung

• Prüfungsbeispielaufgabe

Fortbildungslehrgang in Waffenrecht und Waffenkunde für die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG

ZIELGRUPPE

Personenkreis mit bestimmten Voraussetzungen kann die Erlaubnis zum Umgang mit Schusswaffen und Munition erwerben.

• Vollendung des 18. Lebensjahres

• Erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

• Nachweis der erforderlichen Sachkunde (bestandene Sachkundeprüfung)

• Nachweis der Bedürftigkeit

Hinweis: Zur Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist zudem der Nachweis einer

Haftpflichtversicherung erforderlich.


Nach SGB III/II förderbar und zertifiziert.


Der Umgang mit Waffen und insbesondere der Umgang mit Schusswaffen ist an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft.

In speziellen Bewachungsberufen ist das Vorhandensein dieser Erlaubnis erforderlich. Diese erforderliche Zuverlässigkeit wird durch

die zuständige Behörde festgestellt. Sie holt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen ein beim Bundeszentralregister, bei

der Staatsanwaltschaft und bei der örtlichen Polizeidienststelle. Über diese Sachkundelehrgänge erwerben Sie die Erlaubnis zum Umgang

mit Kurzwaffen und der dazu gehörigen Munition.

Für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe ist der Behörde auf eigene Kosten ein bestimmtes

Gutachten vorzulegen.

Ausbildu ngs Organisation

• 5 Vollzeit-Tage

• Montag bis Freitag 8.15 - 16.15 Uhr

• 50 Unterrichtseinheiten

Nehmen Sie unseren ausführlichen Informations- und Beratungsservice in Anspruch. Aus unserer langjährigen Erfahrung geben wir Ihnen wichtige Tipps und Anregungen.

In diesem 5-tägigen Vollzeitseminar erwerben Sie die Erlaubnis zum Umgang mit Kurzwaffen und der dazu gehörigen Munition.

Training auf die mündliche Prüfung

Training auf die schriftliche Prüfung

Abschluss

„Sachkundeprüfung für Kurzwaffe und der dazu gehörigen

Munition gem. § 7 WaffG“

für Bewachungsunternehmer und die Bewachungspersonen

nach § 28 WaffG in Theorie und praxis

 



Datum Ort Nr.
02.06.2025 - 06.06.2025 Rosenkavalierplatz 5, 81925 München
06.10.2025 - 10.10.2025 Rosenkavalierplatz 5, 81925 München


Rosenkavalierplatz 5/Arabellapark
81925 München
Deutschland