Der von der VSW organisierte Lehrgang erfüllt die Voraussetzungen nach der aktuellen Rechtslage und dient insbesondere zum Erwerb des Nachweises der Waffensachkunde gem. § 7 WaffG, § 3 Abs. 2 AWaffV für Berufswaffenträger (§ 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal).
An vier Unterrichtstagen wird den Teilnehmenden das gesetzlich fundierte Wissen über die Handhabung von Schusswaffen, den Umgang mit Munition, die Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse, die wichtigsten Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand vermittelt.
Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine praktische Schießausbildung auf einem Schießstand sowie die Ablegung der Prüfung gemäß der AWaffV.
Fachlicher Inhalt:
- Allgemeine waffenrechtliche Begriffe
- Kennzeichnung von Waffen und Munition
- Führen von Schusswaffen
- Sonstige Pflichten von Waffen- und Munitionsbesitzer:in
- Verbotene Gegenstände
- Handhabung von Schusswaffen
- Ballistik und Munition
- Notwehr und Notstandsrecht
- Praktische Schießausbildung
- Durchführung der Waffensachkundeprüfung nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)