Gemäß Waffengesetz müssen alle, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis, die so genannte Waffensachkunde gemäß §7 WaffG, ablegen. In der Waffensachkundeprüfung weist der Schüler nach, dass er die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, sowie die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit einer Waffe umgehen kann. Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch abgelegt. Die bestandene Prüfung bei Protektor gilt sowohl als Nachweis für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger und ist bundesweit anerkannt.