Die Waffensachkunde nach Paragraph 7 des WaffG bildet einen der Eckpfeiler für den Umgang mit Schusswaffen bzw. im Rahmen eines eventuellen Bedürfnis innerhalb des späteren Erwerb und Besitz unter Voraussetzung einer Waffenbesitzkarte.
Wir bilden binnen fünf Tagen aus, der Unterricht beinhaltet Theorie, schriftliche Prüfung, Einweisung und das Schießen auf dem Stand sowie die mündliche Prüfung mit abschließender Wertungsprüfung auf den Schießstand.