Die Waffensachkundelehrgänge der ASW-BW sind gem. § 3 (2) AWaffV staatlich anerkannt und gültig für den gesamten Geltungsbereich des WaffG.
Die Lehrgänge umfassen die theoretische Vorbereitung, eine praktische Schießausbildung sowie die praktische, schriftliche und mündliche Prüfung.
Wir haben unsere Lehrgänge auf die Belange der Wirtschaft und der Dienstleister im Bereich der Sicherheit ausgerichtet. Im Rahmen unserer Lehrgänge werden die Bestimmungen des aktuellen Waffengesetzes, der Waffenverordnung, aber auch der DGUV Vorschrift 23 ausführlich behandelt.
Zielgruppe
Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld- und Werttransports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der (gewerblichen) Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig.
Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe sowie die rechtlichen Grundlagen.