Regelwerke wie Normen und Richtlinien werden in festgelegten Zeitabständen an neue technische Entwicklungen angepasst. Für verantwortliche Fachkräfte für Brandmeldeanlagen ist es deshalb unabdingbar, sich kontinuierlich weiterzubilden, und zwar sowohl hinsichtlich der jeweiligen Anlagen als auch hinsichtlich der normativen Anforderungen. Nur so können sie Fehler und eine mögliche Haftung, z. B. durch unsachgemäße Planung und Projektierung, vermeiden. Oft ist das aktuelle Wissen zudem für eine kostenoptimierte Angebotserstellung notwendig. Dieser Lehrgang bringt Fachkräfte in allen wichtigen Fragen auf den neuesten Stand.
8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDD
Es werden neue VdS Richtlinien, DIN- und DIN VdE-Normen sowie Änderungen dieser Regelwerke behandelt
Nachweis der erforderlichen „Fachkenntnis für BMA“ entsprechend DIN 14675-2 Pkt. 5.2 Tabelle 1 und 4 sowie als Schulungsnachweis gemäß VdS 3403 Abs. 5.1.6 q) bzw. Anhang F